Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: Oktober 2025
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Serviceeinsätze der Röther-Interservice GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer" genannt) gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) und Verbrauchern (§ 13 BGB). Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
2. Vertragsabschluss
Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Leistung zustande. Zeichnungen, Kalkulationen und sonstige Unterlagen bleiben Eigentum des Auftragnehmers.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern der Kunde Unternehmer ist. Verbrauchern werden Bruttopreise genannt. Sofern nichts anderes vereinbart, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Skontoabzüge sind nur bei schriftlicher Vereinbarung zulässig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
Sofern kein individueller Zahlungsplan vereinbart wurde, können für Teilleistungen in Höhe des Wertes der erbrachten Leistungen Abschlagszahlungen gefordert werden.
4. Serviceeinsätze und Zuschläge
Serviceeinsätze erfolgen grundsätzlich während der üblichen Arbeitszeiten (Montag–Freitag 7:30–16:00 Uhr). Für Einsätze außerhalb dieser Zeiten gelten folgende Zuschläge auf den vereinbarten Stundensatz:
- nach 16:00 Uhr: +25 %
- nach 20:00 Uhr bzw. Nachtarbeit: +50 %
- Wochenende und gesetzliche Feiertage: +100 %
Bei unabgesprochenen Unterbrechungen der Arbeiten, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, wird die dadurch entstehende Wartezeit im Serviceprotokoll dokumentiert und mit dem vereinbarten Stundensatz abgerechnet.
Blitzeinsatzpauschalen:
- Für Einsätze, die innerhalb von drei Tagen nach Anforderung erfolgen, wird eine Pauschale gemäß unserer aktuellen Preisliste berechnet.
- Für Soforteinsätze am selben Tag, die den Abbruch eines laufenden Auftrags erfordern, gilt eine erhöhte Pauschale gemäß Preisliste.
5. Lieferzeit und Leistungsausführung
Liefer- und Ausführungsfristen beginnen nach technischer Klärung und Zugang aller erforderlichen Unterlagen. Verzögerungen infolge höherer Gewalt oder nicht vom Auftragnehmer zu vertretende Umstände verlängern die Fristen entsprechend. Kann die Lieferung wegen Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht zum vereinbarten Termin erfolgen, geht die Gefahr in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, in dem ihm die Anzeige über die Lieferbereitschaft zugegangen ist. Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers und die Geltendmachung von weiteren Verzögerungskosten bleibt vorbehalten.
6. Gefahrübergang
Bei Versand oder Übergabe an den Transporteur geht die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Kunden über, sobald die Ware das Werk oder Lager verlässt.
7. Gewährleistung
Für Unternehmer gilt eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten ab Ablieferung. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Der Kunde hat offensichtliche Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bei berechtigten Mängeln erfolgt nach Wahl des Auftragnehmers Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
8. Haftung
Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit wird nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gehaftet, jedoch begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
9. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung unser Eigentum und der Kunde ist verpflichtet, diese pfleglich zu behandeln. Der Auftraggeber ist grundsätzlich nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Jede Pfändung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände ist uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen und der Pfandgläubiger ist von dem Eigentumsvorbehalt zu informieren. Gleiches gilt auch für Beschlagnahmen oder sonstige Eingriffe Dritter.
10. Verbraucherschlichtung
Der Auftragnehmer nimmt nicht an einem Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teil.
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Anbieterangaben
Röther Interservice GmbH
Georg-Becker-Straße 57, 41472 Neuss
Amtsgericht Neuss, HRB 24684 | USt-IdNr.: DE457431463
Geschäftsführer: Norbert Röther | Justin Röther